Saunamobil
Mieten Sie Ihre Wellness-Oase für Zuhause

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgem. Geschäftsbedingung

§ 1     Vertragsbedingungen

 

1.1     Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und dem Vermieter, hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen,
           zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.

1.2     Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter
          durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen       
          Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.

 

§ 2   Leihobjekt

 

 Der Leihgeber verleiht dem Leihnehmer zur privaten Nutzung eine mobile Sauna

 

§ 3   Reservierung, Änderung, Rücktritt

 

3.1        Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären.

3.2        Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für die mobile Sauna bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen
              und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

3.3        Eine Stornierung des Auftrages ist zulässig, der Vermieter behält sich jedoch vor die durch die Stornierung entstanden Kosten, entgangenen Nutzen in Rechnung zu stellen:

 

Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenlose Stornierung

7 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Auftragswertes

2 bis 6 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % des Auftragswertes

Weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des Auftragswertes.

Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist.

Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten etc.) vor.

3.4      Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten ( z.B. bei Defekten der Sauna /Reparaturmaßnahmen, die erst repariert werden müssen etc. ),

        können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.

 

§ 4   Leihgebühr

 

Die Leihgebühr ist vor Nutzung des Leihobjektes fällig.

4.1      Die Mietdauer beginnt immer um 12 Uhr und endet um 9 Uhr des darauf folgenden Tages.            Uhr ((GMT+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm,Wien).
Andere Mietzeiträume bedürfen einer gesonderten Absprache.
             

§ 5   Abschluss des Vertrages

 

5.1    Die Reservierung der mobilen Sauna (Kapazität von bis zu 6 Personen) mit Equipment (holzbefeuerter Saunaofen, Aufgusskübel mit Kelle, etc.), die der Mieter per
         Internet bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail durch den Vermieter zustande.

 

§ 6   Mietsicherheit / Kaution

 

6.1     Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe der mobilen Sauna eine Sicherungsgebühr/ Kaution i. H. von EUR 200,00 zu verlangen.
           Diese Sicherungsgebühr wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna inkl. Anhänger und Equipment wieder zurückerstattet, vorausgesetzt,
           es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Reparaturkosten, an den Vermieter zu    entrichten. In diesem Fall werden
           die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. die Differenz dem
            Mieter in Rechnung gestellt.

6.2     Die Kaution muss in bar hinterlegt werden.

 

§ 7   Zustand des Leihobjektes

 

Bei der Übergabe des Leihobjekts hat sich der Mieter vom einwandfreien Zustand des Leihobjekts zu überzeugen. Sollte das Leihobjekt bei Übergabe an den Mieter Mängel aufweisen, so sind diese in einem Protokoll zu dokumentieren das sowohl von Mieter als auch vom Vermieter (oder einer Beauftragten Person) unterzeichnet wird.

 

§ 8   Sorgfalt/Haftung bei Schäden

 

8.1     Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihobjekt. Sollte das Leihobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden,
           haftet der Leihnehmer für daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das Leihobjekt verloren geht. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden
           Diebstahlschutz zu sorgen

8.2     Jeder Beschädigung oder Verlust des Leihobjektes ist dem Leihgeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

§ 9   Schriftform/Salvatorische Klausel

 

9.1     Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der
           Schriftform bedürfen.

9.2     Sollten Klauseln aus diesem Vertrag nebst Anlagen unwirksam sein oder werden, so sind sich die  Parteien darüber einig, dass die übrigen Klauseln aus dem Vertrag ihre
          Gültigkeit behalten sollen. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt  in rechtlich zulässiger Weise entspricht.

 

§ 10   Übergabe der gemieteten Sauna/Ausführung/Gewährleistung

 

10.1 Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.

10.2    Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle
           Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige
           zu erstatten.

10.3   Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der  Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und die Fass-Sauna in Besitz
            zu nehmen.

10.4   Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.

10.5   Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der
            Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 200€ beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe der Sauna bis zum Erhalt der Kaution zu
            verweigern.

10.6   Bei Anlieferung / Abholung der mobilen Sauna durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen.
           Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs zu beachten.

10.7   Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu
           Schadensersatzansprüchen.

 

§ 11   Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht

 

11.1   Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter
           unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme
           verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.

11.2   Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten.

11.3   Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die  Aufsicht über alle Mitsaunierenden.

 

§12   Haftung

 

12.1  Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der
           vertraglichen Aufgaben verursacht hat.

12.2   Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer.

12.4   Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Sauna auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung
           zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.

12.5   Für eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt.
    Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor weitere (polizeiliche) Schritte gegen ihn einzuleiten.
            In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.

12.6  Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters:
Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. :

  • auf den heißen Ofen fasst, beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc.
  •  vom Anhänger fällt
  • sich z.B. an der Glastür oder anderen Kanten schneidet
  • Kinder unbeaufsichtigt in der Sauna sind
  • Gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, etc.
  •  beim Anhängen der mobilen Sauna verletzt, z.B. die Finger einklemmt.
  • beim Saunieren oder beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt
  •  bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Sauna verletzt
  •  Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigten Menschen unbeaufsichtigt in der Sauna aufhalten

 

Achten Sie darauf, dass die mobile Sauna auf ebenen (geraden) Flächen fest steht und ein Wegrollen verhindert wird.

 

!!! Folgende Regeln MÜSSEN beachtet werden:

  • Während des Betriebs dürfen die Saunaöfen nicht berührt werden (wegen der Verbrennungsgefahr). Ausnahme: Öffnen der Saunaofentür zum befeuern/ nachheizen.
  • Die Saunatür darf nicht verstellt werden und muss jederzeit komplett geöffnet werden können.
  • Es dürfen keine Gegenstände neben, in oder auf den Saunaofen gelegt werden (Ausnahme: mitgeliefertes Holz in den Saunaofen).
  •  Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Sauna, auch wenn diese außer Betrieb ist.
  • Die Sauna darf nicht unter Drogeneinfluss (auch z.B. alkoholisiert) benutzt werden.
  •  Die Sauna darf nicht unter Bäume, Dächern, Vordächern, Carports oder in (wald)-brandgefährdete Gebiete gestellt werden.
  • Die Sauna darf nur auf autorisierten Flächen abgestellt werden.
  • Kein Schweiß aufs Holz, daher IMMER Saunatuch benutzen, auf den Liegeflächen und auch auf den Fußablagen.
  •  Es dürfen keine Tiere in die Sauna mitgenommen werden.
  •  Die Verwendung von SAUNA-ÖL oder Massage-Öl in der Sauna ist untersagt !
  •  Aufgüsse nur mit (reinem) Wasser, keine eigenen Aroma-Zusätze verwenden, nur die von uns gelieferten nutzen. Aufguss nur auf die Steine gießen.
  •  In der Sauna nicht mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten herumspritzen (wie z.B. beim Wenik-Ritual, dafür ist die Sauna nicht geeignet).
  • keine Speisen oder Getränke mit in die Sauna nehmen.
  •  Zum Anzünden des Holz-Ofens AUSSCHLIESSLICH geeignete Anzünder nutzen, auf keinen Fall mit irgendwelchen Flüssiganzündern etc. anzünden
  • Schmuck und Uhren müssen vor dem Saunagang entfernt werden (Verbrennungsgefahr).
  •  In der Sauna darf kein Feuer gemacht werden (außer im Saunaofen).
  •  In der Sauna darf nicht geraucht werden. Sämtliche Geruchsbelästigungen sind zu unterlassen.
  •  Die Sauna sollte textilfrei mit grossen Handtüchern betreten werden.
  •  Schuhe jeglicher Art müssen vor der Sauna ausgezogen werden.
  •  Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden.
  •  Die Sauna muss immer vor Betrieb gesichert werden (Stützstreben 2 x vorne und 2 x hinten, Handbremse und Unterleg-Keile an die Räder)
  •  Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet.
  • Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine, ersetzt werden.
  • Der Ofen/ Die Sauna darf nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigen wir  (Vermieter) nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.
  •  Es dürfen keine explosiven Stoffe (z.B. auch keine Deo-Dosen etc.) mit in die Sauna genommen werden.
  •  Es darf kein Alkohol (oder andere entzündliche Stoffe) in der Sauna als Aufguss verwendet werden.
  •  Es darf sich kein Alkohol in der Sauna befinden, Explosionsgefahr.
  •  Es darf kein Feuerwerk mit in die Sauna genommen werden.
  •  Wenn Sie unter Klaustrophobie leiden, ist die Sauna ungeeignet.
  • Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handy, sollte nicht in die Sauna mitgenommen werden, weil diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.
  • Seide und Polyester sind nicht geeignet für die Benutzung in der Sauna wegen der großen Hitzeentwicklung.
  • Sollten diese Dinge missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.
 
 
 
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